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Bonn: Nach Quarantäne gibt's keinen Urlaub zurück
© succo / pixabay
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Bonn: Nach Quarantäne gibt's keinen Urlaub zurück

Wer sich im Urlaub Corona einfängt und in Quarantäne muss, bekommt dafür ohne gelben Schein keine Urlaubstage zurück. Das hat das Bonner Arbeitsgericht entschieden. Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, die während ihres Urlaubs in Quarantäne musste, sie hatte aber keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

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Nun wollte sie die Urlaubstage von ihrem Chef zurückhaben...da sagte das Gericht aber nun Nein. Denn eine Quarantäneanordnung durch die Behörde sei nicht mit der gelben Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein es Arztes gleichzusetzen. Eine Erkrankung mit Corona würde nicht zwingend und unmittelbar zu einer Arbeitsunfähigkeit führen, entschied das Bonner Arbeitsgericht. Also gab es für die Klägerin keine Urlaubstage zurück. Gegen das Urteil kann noch Berufung beim Landesarbeitsgericht in Köln eingelegt werden.

DoS

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