
© tiburi / pixabay
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Die Professorin wollte eine Genehmigung dafür, die Blutkreisläufe von zwei lebenden Labormäusen miteinander zu verbinden - dafür sollten die Mäuse für acht Wochen aneinandergenäht werden. Anschließend sollten sie wieder getrennt und seziert werden. Das wurde ihr aber jetzt verboten - die Richter urteilten, dass die Druchführung die beiden Mäuse schwer belasten würde und so gegen das Tierschutzrecht verstößt. Der Versuch sollte dazu dienen, einen Malariaimpfstoff zu erforschen. Die Professorin kann gegen das Urteil noch in Berufung gehen.
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