© Landgericht Bonn
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Angeklagt ist der Tatverdächtige wegen Störung der Totenruhe. Er soll den Kopf zunächst von einem bereits toten Obdachlosen aus Bonn abgetrennt und dann in einer Tüte vom Alten Zoll bis zum Landgericht getragen haben. Dort soll er den Kopf dann draußen vor dem Eingang abgelegt haben. Noch am gleichen Tag wurde der Angeklagte von der Bonner Polizei festgenommen, er sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Bisher schweigt er zu den Vorwürfen. Ein Urteil könnte es Mitte Januar geben.
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