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Diese Preiserhöhung war wohl nicht rechtmäßig, schreibt die Initiatorin der Sammelklage, die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Denn die Preiserhöhung passierte auch in bestehenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden; und das ist nicht erlaubt. Die Verbraucherzentrale NRW will nun die zu viel gezahlten Beiträge für die Betroffenen zurückholen. Dadurch dass die Bonner Behörde die Klage nun öffentlich bekannt gemacht hat, kann es losgehen. Zum Formular geht es HIER.
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