
© geralt / pixabay
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In etwa einem Fünftel der Verfahren stellten die Ämter bei uns eine so genannte akute Kindeswohlgefährdung fest. Also, dass das seelische Wohl der Kinder in ihrem Elternhaus schon beeinträchtigt ist. In den meisten Fällen sahen die Jugendämter im RBRS-Land keine Gefährdung, dafür aber Hilfebedarf. NRW-weit wurden die meisten Kinder, deren Wohlbefinden geprüft wurde, von ihren Eltern vernachlässigt. Die Jugendämter stellten auch psychische und körperliche Misshandlung, sowie sexuelle Gewalt fest.
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