
Bonn untersagt Alkoholkonsum über Karneval in Teilen der Stadt
Von Weiberfastnacht (11.2.) bis zum Aschermittwoch darf in Teilen der Stadt Bonn kein Alkohol getrunken werden. Das steht in einer neuen Allgemeinverfügung der Stadt. Das Verbot gilt im öffentlichen Raum jeweils von 9 Uhr Morgens bis 6 Uhr Morgens des Folgetages.
Veröffentlicht: Mittwoch, 10.02.2021 14:54
Betroffen sind die Fußgängerzonen von Bonn und Bad Godesberg sowie die gesamten Bonner Altstadt. Außerdem gilt das Verbot für beliebte Karnevalstreffpunkte am Erzbergerufer, am Brassertufer und am Hans-Steger-Ufer in Beuel. Der Stadtordnungsdienst und die Beamten der Innenstadtwache werden das Trinkverbot verstärkt kontrollieren, kündigte die Stadt an. Des Weiteren bittet die Stadt darum, auch über die tollen Tage hinweg die persönlichen Kontakte auf ein Minimum zu beschränken. Parties und vergleichbare Feiern draußen und in der eigenen Wohnung bleiben generell verboten. CM