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Das Bonner Stadthaus in der Sonne
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Das Bonner Stadthaus
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Bonn will gleich behandelt werden - Verfassungsbeschwerde

Die Stadt Bonn fühlt sich ungerecht behandelt - und zieht deshalb zum Verfassungsgerichtshof in Münster. Es geht um das sogenannte Gemeindefinanzierungsgesetz. Das wurde geändert, darin wird nun zwischen kreisfreien Städten wie Bonn und kreisangehörigen Kommunen unterschieden.

Veröffentlicht: Montag, 27.11.2023 05:23

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Es geht darum, dass kreisfreie Städte mehr Steuern einnehmen können als die anderen Kommunen und damit weniger bezuschusst werden müssen. Das sieht zumindest der Bund so, die kreisfreien Städte teilen diese Sicht der Dinge aber nicht. Vorher wurden alle Kommunen gleich behandelt. Neben Bonn sind auch Bottrop, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster, Solingen und Wuppertal dabei. Die Städte haben auch im vergangenen Jahr eine solche Beschwerde eingelegt, über die der Gerichtshof aber auch noch nicht entschieden hat.

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