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Bonner Gastronom zieht vor Oberverwaltungsgericht in Münster
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Bonner Gastronom zieht vor Oberverwaltungsgericht in Münster

Auch ein Wirt aus Bonn geht gegen die landesweite Sperrstunde für Gastro-Betriebe vor. Denn seitdem Bonn über der 50er-Marke bei den Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen liegt, gilt neben der von der Stadt verfügten Sperrstunde auch die Verordnung des Landes. Darüber muss nun das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden.

Veröffentlicht: Montag, 19.10.2020 14:49

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Für den Kläger, den Inhaber der "Wache" in Bonn, Tobias Epping, macht es wirtschaftlich keinen Sinn, seinen Betrieb bei einer Sperrstunde überhaupt zu öffnen. Viele Gäste kämen erst zwischen 20 und 22 Uhr, und um 23 Uhr wäre dann schon wieder Schluss, sagte er im Gespräch im RBRS. Er rechnet sich demnach eine 50 50 Chance aus, mit der Klage Erfolg zu haben. Auch ein Wirt aus Düsseldorf hat gemeinsam mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Nordrhein gegen die Sperrstunde geklagt. Der Bonner Gastronom Epping rechnet nach eigenen Angaben mit einer Entscheidung gegen Ende der Woche. CM

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