
Justitia (Symbolbild)
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So hat es das Bonner Landgericht jetzt entschieden. Die Mädchen waren zum Tatzeitpunkt erst sechs Monate und zweieinhalb Jahre alt. Der Mann aus dem Kreis Euskirchen muss sich deshalb wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen sowie wegen der Herstellung kinderpornografischer Inhalte verantworten.
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