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Bonner Landgericht verurteilt Bänker zu Gefängnisstrafe
Justitia (Symbolbild)
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Bonner Landgericht verurteilt Bänker zu Gefängnisstrafe

Das Bonner Landgericht hat das dritte Urteil im Rahmen der sogenannten Cum-Ex-Prozesse um Steuerbetrug im großen Stil gefällt. Ein ehemaliger Geschäftsführer einer Bank muss wegen zweifacher Steuerhinterziehung für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.

Veröffentlicht: Mittwoch, 09.02.2022 15:20

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Er soll mit den Geschäften, in die er involviert war, einen Steuerschaden von 109 Millionen Euro verursacht haben. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre Haft gefordert, die Verteidigung Freispruch, das Urteil lag also genau in der Mitte. Bei den Cum-Ex-Geschäften wurden Aktien hin und her geschoben, mit dem Ziel, eine Steuer erstattet zu bekommen, die aber gar nicht bezahlt worden war. So entstand dem Staat ein Schaden in zweistelliger Milliardenhöhe. CM

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