© Landgericht Bonn
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Die beiden 30 und 34 Jahre alten Männer waren im Euskirchener Gefängnis im offenen Vollzug. Laut Urteil war es ihnen nach der abendlichen Schließung regelmäßig gelungen, über einen Zaun wieder ins Freie zu gelangen und die Taten zu begehen. Der 30-Jährige hatte vor Gericht ausgesagt, dass es in der JVA regelmäßig Drogenpartys mit Kokain gegeben habe. Um dies zu finanzieren, habe er sich mit anderen zusammen getan und systematisch die Straftaten geplant. Die beiden Angeklagten wurden zu fünf und sieben Jahren Haft verurteilt.
ES
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