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So ist es auch einer 39-jährigen Bonnerin passiert: Sie interessierte sich für ein Haus in der Stadt, das über ein Online-Immobilienportal angeboten wurde. Die vermeintliche Eigentümerin gab an, in Großbritannien zu leben. Sie forderte für die Reservierung eine Vorauszahlung und eine Kopie von Personalausweis oder Reisepass. Die 39-Jährige fiel aber nicht darauf rein und rief die Polizei. Die rät deshalb, in keinem Fall Überweisungen im Vorfeld einer Wohnungsbesichtigung zu tätigen. CM
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