
Bonner Tanzschule fordert Lockdown-Entschädigung
Heute wird die Corona-Klage einer Tanzschule aus Bonn am Oberverwaltungsgericht in Münster verhandelt. Es geht um den ersten Lockdown im Frühjahr 2020, in dem die Tanzschule so wie viele andere Geschäfte auch schließen musste. Für diese Zeit fordert sie nun eine finanzielle Entschädigung vom Land NRW.
Veröffentlicht: Donnerstag, 25.08.2022 03:46
Die Bonner Tanzschule ist keine Unbekannte am OVG, sie wurde bereits vor zwei Jahren dort vorstellig, sie wollte die Corona-Regeln vom Land NRW und damit auch den Lockdown kippen. In einem Eilverfahren wurde die Klage damals abgewiesen. Ähnliche Klagen gibt es auch von einem Fitnessstudio aus Bielefeld, einem Personal-Trainer aus Gelsenkirchen und einem Gastronom aus Essen. Auch damit beschäftigt sich das OVG heute.