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Brandstiftung im Stadthaus: 30 Monate Haft für Angeklagten
© RBRS
Archivbild
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Brandstiftung im Stadthaus: 30 Monate Haft für Angeklagten

Wegen einer Brandstiftung im Bonner Stadthaus im Oktober 2019 muss ein 26-jähriger jetzt ins Gefängnis. Das Landgericht hat ihn heute Mittag zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Der Angeklagte hatte am 24. Oktober letzten Jahres Akten in einem Archivraum im Untergeschoss 3 des Stadthauses angezündet. Da er Mitarbeiter einer Reinigungsfirma war, hatte er einen Generalschlüssel.

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Mit seiner Entscheidung lag das Gericht über der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die hatte zwei Jahre Haft gefordert. In der Urteilsbegründung hieß es dazu, neben dem Sachschaden in sechsstelliger Höhe seien mehr als 2000 Menschen im Stadthaus durch die Tat gefährdet gewesen. Außerdem sei der Angeklagte bereits mehrfach wegen Brandstiftung vorbestraft. Eine geringere Strafe oder eine Bewährungsstrafe wäre da das falsche Signal gewesen, so das Gericht.

DoS

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