
Anzeige
Das Hotelportal pocht dabei auf das Geldwäschegesetz: Demnach hätte der Bank auffallen müssen, dass größere Summen auf ein privates Konto abgebucht wurden. Mit etwa 700 Einzelbuchungen soll die Mitarbeiterin in den Jahren von 2007 bis 2015 knapp vier Millionen Euro auf ihr eigenes Konto umgeleitet haben. Mit dem Geld soll sie Rolex Uhren und weitere Luxus Waren gekauft haben. Weil das Buchungssystem des Hotelportals sehr anfällig für Betrug ist, trage der Kläger eine Mitschuld an der Situation, so das Gericht. Falls es nicht zu einem Vergleich kommt, soll es am 19. Dezember ein Urteil geben.
CvK
Anzeige