
© didgeman / pixabay
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Ausnahmegenehmigungen für Veranstaltungen seien, so der BUND, nur möglich, wenn die Inselnatur nicht beeinträchtigt werde. Dabei gebe es keinen Entscheidungsspielraum der Verwaltung. Wie der BUND beschreibt, seien die Veranstaltungen nicht ohne Beeinträchtigung der Natur und der Naherholung möglich. Nachdem das Verwaltungsgericht die Konzerte auf der Insel zuletzt verboten hatte, hatte der Rhein-Sieg-Kreis gestern für drei der Konzerte Ausnahmegenehmigungen erteilt.
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