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Chance auf außergerichtliche Einigung für Bonn
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Chance auf außergerichtliche Einigung für Bonn

Im Fall von möglichen Diesel-Fahrverboten in Bonn hofft das Oberverwaltungsgericht Münster auf eine außergerichtliche Einigung. Das berichtet der General-Anzeiger.

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Das OVG hatte am Donnerstag Fahrverbote auf vier Straßen in Köln beschlossen.

Für Bonn und elf weitere NRW-Städten sieht es dagegen Chancen auf einen Vergleich zwischen der Landesregierung und der klagenden Umwelthilfe. In dem Fall bräuchte es kein gerichtliches Urteil. Laut Gericht sollen im Oktober Sondierungsgespräche zwischen beiden Parteien stattfinden. Dort soll geklärt werden, ob die Umwelthilfe mit den Maßnahmen für eine bessere Luft in Bonn zufrieden ist. Seit August gilt in Bonn ein neuer Luftreinhalteplan. Er sieht unter anderem Tempo 30 auf der Reuterstraße und sauberere Busse auf dem Belderberg vor.

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