
© pixabay/ronstik
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Um als Apotheke gegen Corona impfen zu dürfen, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
- die Apothekerin oder der Apotheker hat die passende Fortbildung erfolgreich abgeschlossen
- es sind spezielle Räume für das Impfen vorhanden
- es ist bei der Versicherung der Apotheke angemeldet
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Ob eine Apotheke jetzt impfen möchte, kann die jeweilige Apotheken-Leitung selbst entscheiden. Nicht alle Apotheken, die die Berechtigung haben, impfen auch momentan. Eine Übersicht mit Apotheken aus dem RBRS-Land die impfen, gibt es beim Apothekenmanager.
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