
Corona-Zahlen im Rhein-Sieg-Kreis überschreiten 50er-Marke
Gestern hat der Rhein-Sieg-Kreis noch Corona-Warnstufe 1 ausgerufen, weil die Inzidenzzahl von 35 überschritten wurde. Heute geht es schon in die Warnstufe 2. Laut der offiziellen Zahlen ist jetzt auch der Wert von 50 mit 55,9 überschritten.
Veröffentlicht: Mittwoch, 21.10.2020 06:07
Das bedeutet zum Beispiel noch weniger Gäste bei privaten Veranstaltungen und ein Verkaufsverbot für Alkohol in den Nachtstunden. Der Kreis kann aber nach eigenen Angaben auch bestimmte Kommunen aus der Verordnung herausnehmen, wenn hier nur sehr geringe Corona-Infektionszahlen vorliegen. Nach Bonner Zahlen liegt der Inzidenzwert bei 59,09. Gegen 10 Uhr werden die Zahlen aktualisiert. Das RKI meldet hier schon Werte von über 70. Allerdings waren in den letzten Tagen deutliche Unterschiede zwischen den Stadt-Zahlen und den RKI-Zahlen aufgefallen, was unter anderem an Übertragungsproblemen und einem Zeitverzug bei den Meldungen lag.
DG
Öffentliche Außenbereiche im Rhein-Sieg-Kreis, für die die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt, sind:
Stadt Königswinter
Geltungsbereich:
Königswinter-Stadt
Drachenfelsstraße, zwischen Rheinallee Hausnummer 9 und Talstation; Drachenfelsbahn (Drachenfelsstraße 51-53);
Hauptstraße, zwischen Hausnummern 340 und 408 (Fußgängerzone);
Rheinallee, zwischen Clemens-August-Straße und Jakob-Kaiser-Straße (Rheinpromenade).
Königswinter-Oberpleis
Dollendorfer Straße, zwischen dem Kreisverkehr Siegburger Straße bis Ecke Gustav-Freytag-Straße (ausschließlich montags bis samstags);
Weilerweg, zwischen Busbahnhof Oberpleis und Ecke Straße Im Wiesengrund (ausschließlich montags bis freitags);
Mathildenpark Oberpleis (ausschließlich montags bis freitags).
Stadt Rheinbach
Geltungsbereich:
Straßen bzw. Plätze: Hauptstraße, Vor dem Dreeser Tor, Wilhelmsplatz.
Zeitrahmen:
Montag bis Samstag, jeweils von 09:00 bis 19:00 Uhr.
Stadt Siegburg
Geltungsbereich:
Fußgängerzone sowie an Orten mit erhöhtem Personenaufkommen, an denen das Abstandsgebot nicht sicher eingehalten werden kann.
Stadt Troisdorf
Geltungsbereich:
Fußgängerzone Innenstadt Troisdorf
Kölner Straße 1-97, Wilhelm-Hamacher-Straße, Wilhelm-Hamacher-Platz, Am Bürgerhaus, Fischerplatz, Hippolytusstraße 1-58, Alte Poststraße, Schloßstraße 2a-7, An der Feuerwache 1 und 1a, Von-Loe-Straße 1, Hospitalstraße 3-9; Kölner Platz und Klevstraße 1-13.
Zeitrahmen:
Montag bis Samstag, jeweils von 10:00 bis 18:00 Uhr.