
Aktien, oder auch Tradingmöglichkeiten schließt der Finanzexperte für Sparinteressierte aus.
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Demnach stünden unabhängig von einer möglichen Verurteilung drei Millionen Euro als erste Zahlung bereit. Das Gericht schätzt die Gesamtsumme, die der Mann dem Finanzamt schuldet, auf knapp 15 Millionen Euro. Bei den Cum-Ex-Geschäften wurden Aktien so schnell hin- und herverkauft, bis das Finanzamt den Überblick verloren hatte. Dann ließen sich die Aktienhändler Kapitalertragssteuer erstatten, die sie aber gar nicht gezahlt hatten. Der Prozess in Bonn ist der erste seiner Art, es geht darum, ob die Aktiendeals grundsätzlich strafbar waren oder nicht. CM
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