© Landgericht Bonn
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Bei "Cum-Ex" wurden Aktien so schnell hin und her verkauft, dass der Staat nicht mehr wusste, wem die Wertpapiere eigentlich gehörten. Das haben die Aktienhändler dann ausgenutzt indem sie sich die Kapitalertragssteuer zurücküberweisen ließen, die sie aber nie gezahlt hatten. So sind Steuerschäden in Milliardenhöhe entstanden. Der Bonner Prozess gegen diese Steuertricks ist der erste seiner Art und deshalb wegweisend. Der Richter hatte bereits durchblicken lassen, dass er die Steuertricks als Straftat wertet.
DG
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