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Die Grundsteuererklärung geht in die Verlängerung
© Sparkasse KölnBonn
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Die Grundsteuererklärung geht in die Verlängerung

Der Finanztipp bei Radio Bonn/Rhein-Sieg wird präsentiert von der Sparkasse KölnBonn.

Veröffentlicht: Freitag, 16.12.2022 09:22

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Es ist ein klarer Fall von „Aufschieberitis“. Kennen viele aus der Schule, kommt aber auch bei der Grundsteuererklärung vor. Betrifft alle von euch, die eine Immobilie haben. Rund 80 Prozent der Erklärungen fehlten im September noch. Der Abgabetermin wurde verschoben, einmalig und auf Ende Januar des kommenden Jahres. Unser Thema im aktuellen Finanztipp mit Dominik Becker.

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Vor vier Jahren (2018) hatte das Bundesverfassungsgericht die bestehenden Regeln zur Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und eine Reform für eine gerechte Bewertung durch die Politik bis spätestens 2025 gefordert. Das Schreiben vom Finanzamt enthält bereits viele Daten, die Euch helfen, die neue Grundsteuererklärung auszufüllen, erklärt euch unser Finanzexperte Maximilian Blusch.

„Also ich habe mich da auch ganz schön „durchgewurschtelt“ und natürlich auch meinen älteren Familienmitgliedern beim Ausfüllen am Laptop geholfen. Schaut Euch Erklär-Videos an, die Euch helfen die Klippen zu umschiffen, ob beim Ausfüllen über das ELSTER Portal oder das Portal des Finanzministeriums. Mein Tipp, sucht vorher ein paar wichtige Informationen zusammen:

1. Die genaue Fläche der Immobilie, die Ihr zum Beispiel in Euren Bauunterlagen nachsehen könnt. Dies ist etwa bei einem nachträglichen Dachgeschossausbau interessant.

2. Das Baujahr. Ihr findet es in den Bauunterlagen, dem Kaufvertrag oder dem Energieausweis. Wurde das Objekt beispielsweise. irgendwann umfangreich kernsaniert, muss dies berücksichtigt werden.

3. Eure Steuernummer und die Steuer ID. Ihr findet sie zum Beispiel in Eurem Einkommensteuerbescheid. Nutzt auch die Daten, die Euch das Finanzamt bereits per Post mitgeteilt hat. In NRW sind das das Aktenzeichen des FA, die Adresse Eurer Immobilie und verschiedene Grundbuchangaben sowie der Bodenrichtwert.“

Seid Ihr bereits bei ELSTER, dem Portal der Finanzverwaltung registriert, wo Ihr etwa Eure Einkommensteuererklärung abgebt, so könnt Ihr das nötige Formular direkt dort aufrufen.

„Ihr werdet relativ klar durch die beiden Teile „Hauptvordruck“ und die „Anlage Grundstück“ geführt. Lasst Euch dabei von den angebotenen Hilfetexten und dem Video helfen. Bevor Ihr die Daten absendet, klickt auf das Feld: „Prüfen der Eingabe“. Ist alles vollständig und plausibel, klickt auf „Versenden des Formulars“. Alternativ gibt es vom Bundesfinanzministerium eine weitere Möglichkeit Eure Erklärung online abzugeben. Das geht z.B. für Eigentümer von z.B. eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung. Hierfür benötigt Ihr keinen Elster-Zugang (bzw. Zertifikat) und die Benutzerfreundlichkeit ist meines Erachtens höher.“

Bis Ihr erfahrt, wie hoch Eure Grundsteuer ab 2025 ist, wird es noch einige Zeit dauern, da am Ende die Städte und Gemeinden über den sog. „Hebesatz“ darüber entscheiden. Die Gemeinden sind auf die Mittel aus dieser Steuer – immerhin 15 Milliarden Euro jährlich – dringend angewiesen. Sie bestreiten – unter anderem daraus – die Fülle Ihrer Aufgaben von Schule bis Stadtgestaltung und Krankenhaus bis Kulturevents. Alle Links mit Ausfüllhilfen und Video findet Ihr auf unserer Homepage. Bei Unklarheiten oder wenn Ihr Euch mit dem Thema überfordert fühlt, könnt Ihr auch Euren Steuerberater fragen.

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Grundsteuer
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Mehr Infos

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Das „Profi-Hilfe“-Video.

Der Link zu ELSTER.

Weitere Informationen rund ums Grundstück.

Der Link zur Seite des Bundesfinanzministeriums.




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