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Dieckmann und Hübner gehen nach WCCB-Urteil in Berufung
© Stadt Bonn / Sascha Engst
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Dieckmann und Hübner gehen nach WCCB-Urteil in Berufung

Der Prozess der Stadt Bonn gegen die ehemalige Oberbürgermeisterin Dieckmann und den ehemaligen Stadtdirektor Hübner wird wohl in die zweite Runde gehen. Die Rechtsanwälte der Beiden wollen im WCCB-Schadensersatzprozess Berufung einlegen.

Veröffentlicht: Freitag, 16.10.2020 11:55

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Wann der Prozess wieder verhandelt wird, steht allerdings noch nicht fest. Beim ersten Prozess waren Dieckmann und Hübner zu jeweils einer Million Euro Schadensersatz gegenüber der Stadt verurteilt worden, zuzüglich der Gerichtskosten. Das Verwaltungsgericht in Köln hatte geurteilt, dass sie ihre Dienstpflichten grob fahrlässig verletzt hätten. Im Prozess ging es um die Frage, ob die damalige Stadtspitze wusste, dass der Investor im WCCB-Projekt nicht genug Geld hatte, um den Bau finanzieren zu können. Der war damals über das World Conference Center Bonn pleite gegangen, so dass die Stadt einspringen musste.

DG

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