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Konkret geht es um die Aussicht von den Brühler Schlössern aus, die auch Teil des Antrags sein müsse, findet die Bezirksregierung. Zum Beispiel der Blick aus dem 2. Obergeschoss des Schlosses Augustusburg und die Aussicht auf die Schwadorfer Burg mit der Kirche Sankt Severin müssten geprüft werden. Die Stadt Bornheim meint aber, dass man nicht von großen Einschränkungen der Sichtachsen sprechen könne, weil die Denkmäler fünf Kilometer entfernt seien. Das hätten die Oberverwaltungsgerichte Koblenz und Greifswald auch bereits entschieden. Die Stadt will nun einen Eilantrag und eine Klage gegen die Entscheidung der Bezirksregierung am Verwaltungsgericht Köln einreichen.
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