
© RBRS / Sebastian Derix
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Der Eilantrag des Beueler Anwohners wurde abgelehnt. Er hatte geklagt, dass an mehr als den erlaubten 18 Tagen pro Jahr Veranstaltungen in der Rheinaue zu laut seien.Das Gericht begründet die Entscheidung damit, dass in der Kürze eines Eilantrags unmöglich geprüft werden kann, ob tatsächlich an 18 Tagen im Jahr die zulässige Lautstärke auf dem Grundstück des Anwohners überschritten wird. Das Festival mit rund 25.000 Besuchern kann also wie geplant stattfinden. Das Team rund um Querbeat hat darüber hinaus auch die Aufbau-Pläne für die Rheinaue angepasst, um Lärm für Anwohner möglichst zu vermeiden.
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