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Diese Grundsatzentscheidung gilt für dieses Jahr und die kommenden beiden Jahre. Darin ist auch geregelt, zu welchen Anlässen die Geschäfte in Bonn öffnen dürfen. Beispiele sind die Adventssonntage, das Bonn-Fest in der Innenstadt und das Stadtfest in Bad Godesberg. Am Ende muss aber der Stadtrat über jeden verkaufsoffenen Sonntag entscheiden. Schon seit einigen Jahren stimmen sich Stadt, Handel und Kirchen dabei ab. Die Stadt betont, dass dieses Vorgehen deutschlandweit einzigartig sei.
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