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Erfolg für Bad Honnef: Arbeiten auf Grafenwerth dürfen weitergehen
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Erfolg für Bad Honnef: Arbeiten auf Grafenwerth dürfen weitergehen

Die Arbeiten zur Neugestaltung der Insel Grafenwerth in Bad Honnef dürfen weitergehen. Das entschied das Kölner Verwaltungsgericht und lehnte damit einen Eil-Antrag des Naturschutzbundes BUND ab.

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Die Stadt Bad Honnef will in drei Bauabschnitten die Freizeitanlagen neu gestalten. Weil die Insel als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist, musste der Rhein-Sieg-Kreis dafür eine besondere Genehmigung erteilen. Der BUND war dagegen vor das Gericht gezogen, das für die Bauabschnitte 2 und 3 dem Antrag der Naturschützer gefolgt war. Dann hatte die Stadt Bad Honnef die Pläne nachgebessert, aber der BUND stellte wieder einen Eilantrag auf Baustopp in allen Abschnitten. Dies lehnte das Verwaltungsgericht nun ab. Über den ersten Bauabschnitt sei ja schon entschieden worden, hieß es in der Begründung, und die geänderten Pläne für die Abschnitte 2 und 3 seien rechtmäßig. Durch die Bauarbeiten würde das sogenannte Flora-Fauna-Habitat-Schutzgebiet nicht erheblich beeinträchtigt. Im Gegenteil würden mit den neuen Plänen die Besucher vom besonders schützenswerten Südost-Teil der Insel ferngehalten. Gegen diesen Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden, dann würde der Streit vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster landen. CM

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