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Mitte Juni hatte das Arbeitsgericht in einem Eilverfahren entschieden, dass die Streiks des Pflegepersonals für bessere Arbeitsbedingungen rechtmäßig seien. Auch das Landesarbeitsgericht in Köln hatte die Streiks für zulässig erklärt. Jetzt soll es ein weiteres Verfahren geben: Ein sogenanntes Hauptsacheverfahren, in dem der Streit gründlicher und ohne Zeitdruck verhandelt werden könne, hieß es vom Bonner Arbeitsgericht. Nun haben beide Parteien Zeit sich vorzubereiten, am 11. August soll weiterverhandelt werden.
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