Anzeige
Falscher Bewerber bekommt keine Entschädigung
Justitia (Symbolbild)
Teilen:

Falscher Bewerber bekommt keine Entschädigung

Das Bonner Arbeitsgericht hat die Klage eines Rentners nach einer gescheiterten Bewerbung abgewiesen. Nach Ansicht des Gerichtes habe sich der Mann nicht ernsthaft um die Stelle bemüht, vielmehr habe er es auf die Entschädigung angesehen.

Veröffentlicht: Dienstag, 12.11.2019 10:25

Anzeige

Der Mann hatte sich auf eine Stelle als Ausbilder in den Bereichen Küche, Hauswirtschaft und Nähen beworben. Gleichzeitig erklärte er den Bereich Nähen nicht abdecken zu können und forderte dazu ein Appartement in Betriebsnähe. Nach der Absage des Unternehmens reichte der Mann eine Klage wegen Altersdiskriminierung ein und wollte mehr als 11tausend Euro Entschädigung.

DG

Anzeige
Anzeige
Anzeige