© Landgericht Bonn
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"Heimtückisch", so beschreibt die Anklage das, was am 3. Oktober vergangenen Jahres in dem Mehrfamilienhaus in Zülpich passiert ist. Der 37-jährige Angeklagte hat seiner nichtsahnenden Frau ein Kissen auf Gesicht, Hals und Brust gedrückt. Im Anschluss schnitt er ihr, so die Anklage, die Kehle durch. Die Frau verstarb sofort.
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Mord aus Eifersucht
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Das Motiv: Eifersucht. Seine Ehefrau soll ihm kurz vorher gesagt haben, dass sie sich trennen wolle. Diese Form der geschlechtsspezifischen Tötung von Frauen wird auch als Femizid bezeichnet. In 15 Jahren kann der Verurteilte einen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen, so das Gericht weiter. Die besondere Schwere der Tat wurde demnach nicht festgestellt.
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