
© Foto: Daniel Dähling
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Es darf nicht zu viel Sprengstoff in den Lagern liegen und die Brandschutzmaßnahmen müssen passen. Außerdem darf nur zugelassenes und geprüftes Feuerwerk verkauft und abgeschossen werden. Wenn die Prüfer Mängel entdecken, kann es für Hersteller und Händler Bußgelder geben. Der offizielle Verkaufsstart für Feuerwerk ist am kommenden Samstag, dem 28. Dezember.
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