© Landgericht Bonn
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Freispruch im Sugar-Daddy-Prozess gefordert
Im Bonner Sugar-Daddy-Prozess am Bonner Landgericht hat die Staatsanwaltschaft heute Freispruch für die beiden Angeklagten Männer gefordert. Die Tat habe den beiden nicht nachgewiesen werden können. Laut Anklage hätten die beiden einen reichen Geschäftsmann erpresst.
Veröffentlicht: Freitag, 28.02.2020 15:21
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Zusammen mit dessen Freundin hätten sie eine Gefahr für die Frau vorgetäuscht und so immer wieder unter Druck gesetzt. Der Mann hatte gezahlt: Insgesamt 1,6 Millionen Euro. Für die ebenfalls angeklagte Frau könnte es aber eng werden. Hier fordert der Staatsanwalt 3 Jahre und drei Monate Haft. Die Frau habe bei der Erpressung eine entscheidende Rolle gespielt. Am Montag soll das Urteil fallen.
DG
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