
Gefängnis nach gewaltsamen Tod der Mutter
Das Bonner Landgericht hat einen 56-jährigen Mann aus Meckenheim wegen Totschlags an seiner Mutter zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Der Mann hatte vor Gericht gestanden, seine 90-jährige Mutter ermordet zu haben.
Veröffentlicht: Freitag, 13.12.2019 10:36
Er hatte sein ganzen Leben mit der Frau zusammengelebt und sich vor allem im Alter um sie gekümmert. Später war er mit der Pflege überfordert, einen Umzug ins Pflegeheim hatte die Frau vehement abgelehnt. Das Gericht sieht in der Tat einen sogeannten "affektiven Durchbruch". Das bedeutet, der Mann habe seine Mutter in einem Zustand der Überforderung erstochen. Das Gericht sah ein gewisses Verständnis für die Tat, die Mutter soll ihren Sohn schlecht behandelt und abgewertet haben. Er hätte aber um Hilfe rufen müssen, so der Richter.
DG