
Geldstrafe für Geisterfahrer der Linie 66
Mehr als ein Jahr nach der Geisterfahrt der Linie 66 in Bonn Beuel muss der Fahrer der Linie eine Geldstrafe zahlen. Das Amtsgericht hat einen Strafbefehl gegen den Mann ausgesprochen, wegen fahrlässiger Gefährdung des Bahnverkehrs.
Veröffentlicht: Sonntag, 07.02.2021 07:40
Die Geldstrafe beträgt 2.500 Euro, außerdem muss der Angeklagte seinen PKW-Führerschein abgeben. Der Vorfall hatte sich im Dezember 2019 ereignet. Der 48-Jährige hatte während der Fahrt einen epileptischen Anfall erlitten. Danach rollte die Bahn durch acht Haltestellen und wurde schließlich von zwei aufmerksamen Fahrgästen gestoppt. Seinen Arbeitgeber, die Stadtwerke Bonn, hatte er über seine Epilepsie-Erkrankung nicht informiert. Der Angeklagte hat nun zwei Wochen Zeit, um Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen. Dann käme es zu einem Prozess vor dem Amtsgericht.