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Das hat das Bonner Arbeitsgericht entschieden. Insgesamt fast 535.000 Euro muss der ehemalige technische Leiter der Gesellschaft nun überweisen. Er soll Geld von einem Bauunternehmer angenommen haben, der dafür wohl unter anderem Aufträge zugeschustert bekam. Nach Angaben des Gerichts war wohl ein Missverhältnis zwischen dem Einkommen des technischen Leiters und seinem hohen, tatsächlichen Vermögen festzustellen.
CvK
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