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Gemeinderat Alfter beschäftigt sich mit Abwahlverfahren um Bürgermeister Schumacher
© Gemeinde Alfter
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Gemeinderat Alfter beschäftigt sich mit Abwahlverfahren um Bürgermeister Schumacher

Heute (Donnerstag) ist die Sondersitzung des Gemeinderats in Alfter, bei der es um das Abwahlverfahren gegen Bürgermeister Schumacher geht. Das ist wohl doch noch nicht vom Tisch.

Veröffentlicht: Donnerstag, 22.02.2024 05:43

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Für das Abwahlverfahren hatte eine Bürgerinitiative Unterschriften gesammelt; die Gemeinde hatte aber etliche davon für ungültig erklärt, so dass die erforderliche Zahl nicht mehr erreicht wurde. Die Ratsfraktionen sehen das anders. Es geht im Kern um 654 Unterschriften, die entscheiden könnten, ob das Abwahlverfahren stattfinden kann oder nicht. Die Gemeinde hatte diese für ungültig erklärt, weil auf den Rückseiten der Listen ein Text war, den sie wohl als falsche Tatsachenbehauptung wertete. Die Ratsfraktionen sehen das anders. Die Freien Wähler, die Grünen, die FPD, die EWG und auch Schumachers Partei, die CDU, fordern nun ein Rechtsgutachten über diese Unterschriften. Die SPD geht noch einen Schritt weiter und schlägt vor, sich das Geld für das Gutachten zu sparen und die Unterschriften direkt mitzuzählen. Die Sondersitzung beginnt um 18 Uhr.

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Zur Erklärung: Der Text, über den diskutiert wird, lautet "In vielen Nachbarkommunen sind die massiven Grundsteuererhöhungen schon vollzogen. Wir können noch etwas ändern! Bitte unerschreiben Sie daher die Liste auf der Rückseite!" Die Gemeinde argumentiert, dass "mit der Unterschrift zur Abwahl des Bürgermeisters [...] keineswegs die Grundsteuererhöhung abgewendet werden kann." Für die Freien Wähler ist es aber nicht abwegig, auf die Idee zu kommen, dass auch der Bürgermeister Einfluss auf die Höhe des Hebesatzes nimmt. So könnte mit einem anderen Bürgermeister in der nächsten Ratsperiode durchaus eine andere Haushaltspolitik Einzug halten, die niedrigere Hebesätze in den Folgejahren nach sich ziehen könnte, teilen sie mit. Die Unterschriften von 654 Personen seien ein zu hohes Gut, das nicht ohne externe Prüfung vom Tisch gewischt werden sollte.

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