© Landgericht Bonn
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Anträge sollen möglichst schriftlich eingereicht werden. Aufschiebbare Anträge werden vorübergehend nicht bearbeitet. Durch die Einschränkung des Betriebes soll die Ansteckungsgefahr reduziert und die Aufrechterhaltung des Justizbetriebes sichergestellt werden. Das Bonner Arbeitsgericht hat bereits jetzt zahlreiche Gerichtssitzungen aufgehoben. Das Gerichtsgebäude ist nicht mehr für die Öffentlichkeit zugänglich. Auch hier sollen Termine nur noch stattfinden, wenn sie nicht aufschiebbar sind. Auch die Amtsgerichte weisen darauf hin, dass man nicht einfach hingehen sondern sich vorher telefonisch ankündigen sollte.
DG
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