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Gerichtsurteil: Hunde in Windeck müssen drinnen bellen
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Gerichtsurteil: Hunde in Windeck müssen drinnen bellen

Hunde dürfen auch in Windeck nicht rund um die Uhr laut bellen - so urteilte heute hat das Oberverwaltungsgericht in Münster und entschied damit gegen eine Landwirtin aus Windeck.

Veröffentlicht: Donnerstag, 05.10.2023 14:43

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Sie hält sieben so genannte "Herdenschutzhunde" zum Schutz vor Wölfen, da sie auf einer Weide insgesamt 46 Rinder, Ponys, Esel, Ziegen und Schafe hält. Die Hunde würden allerdings vor allem durch lautes Bellen für Schutz sorgen - und das rund um die Uhr und andauernd, so das OVG Münster. Deshalb müssen die Hunde jetzt nachts, und an Sonn- und Feiertagen auch während der Mittagsruhe in ein geschlossenes Gebäude.

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