© Landgericht Bonn
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Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er dabei als sogenannter Läufer das Geld abgeholt hat. Damit sollen eine Frau und ein Mann aus Bonn Großteile ihres Vermögens verloren haben, der Renter soll zum Beispiel 70.000 Euro übergeben haben. Dabei wurde behauptet, das Geld in einem Tresor sei Falschgeld und müsste geprüft werden. Bei der Frau wurde ein bevorstehender Einbruch angekündigt und es wurde angeboten, die Wertgegenstände zu sichern. Der 33-Jährige aus Bremen war vorher schon zu viereinhalb Jahren Haft wegen Betrugs verurteilt worden, die Strafe wurde beim Urteil heute mit einbezogen. MoF
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