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Haftstrafe nach Einbrüchen aus dem Gefängnis heraus
© Landgericht Bonn
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Haftstrafe nach Einbrüchen aus dem Gefängnis heraus

Drei Jahre Haft hat ein 41-Jähriger vom Bonner Landgericht wegen mehrerer Einbrüche aufgebrummt bekommen. Das besondere: Er war zur Tatzeit Häftling im offenen Vollzug der JVA Euskirchen.

Veröffentlicht: Donnerstag, 19.11.2020 09:07

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Die Sache kam raus, weil Ermittler den Mann observierten und sahen, dass er nach einem der Einbrüche zurück ins Gefängnis fuhr. Dort saß er wegen Drogenhandels ein. Als der Angeklagte bemerkte, dass er aufgeflogen war, floh er und tauchte für rund viereinhalb Jahre unter. Als er der Polizei wieder ins Netz ging, wurde er wieder vor Gericht gestellt, und darf nun noch drei Jahre länger hinter Gittern bleiben. Außerdem muss er 19.000 Euro an seine Opfer zurückzahlen.

DG

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