© Landgericht Bonn
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Die Sache kam raus, weil Ermittler den Mann observierten und sahen, dass er nach einem der Einbrüche zurück ins Gefängnis fuhr. Dort saß er wegen Drogenhandels ein. Als der Angeklagte bemerkte, dass er aufgeflogen war, floh er und tauchte für rund viereinhalb Jahre unter. Als er der Polizei wieder ins Netz ging, wurde er wieder vor Gericht gestellt, und darf nun noch drei Jahre länger hinter Gittern bleiben. Außerdem muss er 19.000 Euro an seine Opfer zurückzahlen.
DG
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