Heizöl-Lieferant muss nicht für verseuchten Garten zahlen
Ein Heizöl-Lieferant muss nicht dafür bezahlen, dass der Garten eines Rheinbachers mit Öl vollgelaufen war. Das hat das Bonner Landgericht entschieden. Zu der Ölflut im Garten kam es, weil der Mähroboter des Rheinbachers den Schlauch des Heizöl-Lieferanten beschädigt hatte, und das Öl deshalb auslief.
Veröffentlicht: Freitag, 02.08.2019 08:56
Das kam den Mann aus Rheinbach teuer zu stehen, die Sanierung des öligen Gartens kostete 66.000 Euro. Das Geld wollte der Mann jetzt vom Heizöl-Lieferanten wiederhaben und zog deshalb vor Gericht. Sein Argument: Der Lieferant hätte den Schlauch besser überwachen müssen. Das Gericht sah das aber anders. Zum einen, weil die Strecke zwischen Tankwagen und Einfüllstutzen nur sehr kurz gewesen sei. Zum anderen, weil der Unfall sehr schnell passierte, in nur wenigen Minuten war der Garten voller Öl. Deshalb hätte der Lieferant das Unglück kaum verhindern können.
DG