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Hilfsfonds für RheinEnergie Kunden
© RheinEnergie
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Hilfsfonds für RheinEnergie Kunden

Kunden der RheinEnergie müssen ab Oktober deutlich mehr für Energie zahlen. Der Versorger hat jetzt einen Hilfsfonds angekündit.

Veröffentlicht: Mittwoch, 21.09.2022 14:49

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Bedürftige werden unterstützt, bis die Hilfen aus dem Entlastungspaket der Bundesregierung ankommen. Der Fonds ist für Privatkunden da, die Erdgas oder Fernwärme von der RheinEnergie bekommen. Es gibt aber ein paar Bedingungen: Wer vom Staat Unterstützung bei den Heizkosten bekommt, fällt raus. Und man muss mindestens 20% seines Einkommens für Energiekosten aufwenden. Ab dem 1. Oktober können Kunden Anträge stellen, alle Infos gibt es nochmal online zum Nachlesen auf rbrs.de!





Wer den Fonds in Anspruch nehmen möchte, muss laut RheinEnergie folgende Kriterien erfüllen:


⦁   Ausschließlich Privat- oder Haushaltskunde für Erdgas oder Wärme der RheinEnergie im Grundversorgungsgebiet der RheinEnergie

⦁   Kein Empfang von staatlichen Transferleistungen, kein Antrag auf Erhalt derselben, die die Übernahme von Heizkosten beinhalten.

⦁   Man muss 20 Prozent oder mehr des Haushalts-Netto-Einkommens für Energiekosten aufwenden (wer dies nicht selbst abschätzen kann, dem hilft die Schiedsstelle)


Die Anspruchsprüfung erfolgt über eine neutrale Schiedsstelle bei der RheinEnergie. Basis dafür ist eine vereinfachte Selbstauskunft mit Nachweisen zu den Einkommensverhältnissen. Dies können Verdienstbescheinigungen, Einkommensteuerbescheide, Rentenbescheide oder Elterngeldbescheide sein.


Ab 1. Oktober nimmt die RheinEnergie Selbstauskünfte und Anfragen zum Härtefallfonds entgegen. Das entsprechende Formular zur Selbstauskunft lässt sich zum genannten Datum auf der Unternehmenswebsite auffinden. Alternativ kann man die Selbstauskunft per E-Mail anfordern unter der Adresse: hilfeleistung@rheinenergie.com. Ebenso ist sie im Kundenzentrum der RheinEnergie am Parkgürtel erhältlich.

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