
Finanzielle Hochwassersoforthilfe
Viele Banken haben Angebote für vom Hochwasser Betroffene. Die Bandbreite reicht von schnellen Finanzspritzen, über Sonderkündigungsrechte bis zu Ratenreduzierung. Der Finanz- und Versicherungsmakler Andreas Schneegaß aus Troisdorf will Betroffenen da helfen, den Überblick zu bewahren.
Auf der Seite hochwassersoforthilfe.de können Betroffene sich mit ihren Kontaktdaten melden. Schneegaß und sein Team prüfen dann die Angebote der jeweiligen Bank und übernehmen den kompletten Schriftverkehr.
Schadensmeldung bei der Versicherung
Die Verbraucherzentralen haben für Betroffene die wichtigsten Fragen gesammelt und sind natürlich auch Ansprechpartner, wenn es Probleme mit der Versicherung gibt.
Wie funktioniert eine Schadensmeldung?
- Vor dem Aufräumen alles fotografieren oder filmen. Betroffene sollten den Schaden möglichst gering halten, z.B. das Wasser aus dem Keller pumpen.
- Relativ schnell sollte eine Liste mit allen zerstörten und beschädigten Sachen erstellt werden. Wenn möglich die Einkaufsbelege dazu legen.
- Möglichst schriftlich die Versicherung kontaktieren und die Schadensmeldung sorgfältig dokumentieren.
- Die Versicherung wird dann entweder einen „Regulierer“ schicken, um den Schaden zu begutachten oder erlauben, selbst einen Handwerker zu beauftragen.
- Spätestens einen Monat nach Schadensanzeige kann man die Abschlagszahlung verlangen.
Was sollte man beachten?
Der Schaden kann telefonisch, per E-Mail, per Fax oder per Brief gemeldet werden. Man sollte sich, wenn möglich, alle Meldungen und Schreiben an einem gemeinsamen Ort abspeichern und sich die Schadensfallnummer notieren.
Wenn man seine Unterlagen nicht mehr hat, kann die Versicherung selbst die Daten im System wiederfinden oder der Versicherungsmakler kann Kopien der Unterlagen zuschicken. Wenn Versicherung und Makler nicht bekannt sind, finden sich die Angaben zum Vertrag meist auf den Kontoauszügen bei der Zahlung der Versicherungsbeiträge.