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Hund auf Gleisen: Strafverfahren gegen Sankt Augustiner
© Meli1670 / pixabay
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Hund auf Gleisen: Strafverfahren gegen Sankt Augustiner

Ein Hund lief vor einen Zug und verursachte eine Notbremsung: Die Bundespolizei ermittelt nun gegen einen 55-Jährigen aus Sankt Augustin. Es geht um ein Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.

Veröffentlicht: Dienstag, 12.07.2022 05:46

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Die Folge könnten auch Schadensersatzforderungen der Bahn sein, für die Verspätungen, die die Notbremsung verursacht hatte, teilte die Bundespolizei mit. Rund 20 Züge mussten wohl warten, sie kamen zusammen auf über 800 Minuten Verspätung. Der Sankt Augustiner ging am Sonntagnachmittag Gassi mit einem Hund, der nicht ihm, aber einer Bekannten gehört, er ließ das Tier trotzdem ohne Leine frei laufen. Der Hund büchste aus und rannte über die B56 auf die Bahngleise zwischen Menden und Bonn-Beuel, ein Zug kam und bremste, um den Hund nicht zu überfahren. Im Einsatz waren die Bundespolizei, die Feuerwehr, die Tierrettung Bonn, schlussendlich gelang es der Halterin nach rund zwei Stunden, das Tier wieder einzufangen.

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