
© IHK Bonn/Rhein-Sieg
© IHK Bonn/Rhein-Sieg
Anzeige
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte gestern die Regeln zu Terminvereinbarung vor dem Shoppen und der maximalen Kundenanzahl pro Quadratmeter aufgehoben. Daraufhin änderte das Landr NRW die Corona-Verordnung so ab, dass jetzt alle Einzelhändler dieselben strengen Regeln befolgen müssen. Laut IHK sei das aber genau die falsche Richtung, stattdessen hätte man Regeln lockern und sie damit an die Geschäftsöffnungen des Lebensmitteleinzelhandels anpassen sollen. Laut IHK gebe es bislang keine Erkenntnisse, dass vom Einzelhandel ein besonderes Infektionsrisiko ausgehe. Stattdessen wurde viel Geld in Hygiene- und Abstandsregeln investiert. Die IHK fordert anstatt strengerer Regeln lieber einen Ausbau der Testkapazitäten. MoF
Anzeige