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Inzidenz steigt, trotzdem Lockerungen im Rhein-Sieg-Kreis
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Inzidenz steigt, trotzdem Lockerungen im Rhein-Sieg-Kreis

Ab heute gelten im Rhein-Sieg-Kreis weitere Lockerungen. Grund ist eine seit Tagen stabile Inzidenz unter 50. Ab heute dürfen sich zum Beispiel beliebig viele Menschen aus bis zu drei Haushalten treffen. Und die Geschäfte dürfen mehr Kunden reinlassen.

Veröffentlicht: Mittwoch, 02.06.2021 03:37

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Gleichzeitig stehen bereits die nächsten Lockerungen vor der Tür. Denn heute liegt der Rhein-Sieg-Kreis bei einer Inzidenz von 32,8 (+4,7), und damit zum fünften Mal in Folge bei einem Inzidenzwert unter 35! Die ab heute gültigen Regelungen könnten damit am Freitag schon wieder ersetzt werden. In Bonn liegt der Inzidenzwert heute bei 81,9 (+5,5) . Dort gibt es einen Corona-Ausbruch in einer Großfamilie. Bislang wurden in diesem Zusammenhang 25 Fälle bestätigt, acht weitere Testergebnisse stehen noch aus. Aufgefallen war der Ausbruch durch einen positiven Test in einer Schule. CM

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Im Kreis gelten jetzt unter anderem diese Regelungen. Grundsätzlich gilt: Geimpfte und Genesene (Immunisierte) sind negativ getesteten Personen gleichgestellt.


Kontaktbeschränkungen

⦁   Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus drei Haushalten erlaubt.

⦁   Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für zehn Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten zulässig. Zusätzlich dürfen immunisierte Personen aus weiteren Hausständen teilnehmen. Kommen ausschließlich immunisierte Personen zusammen, gibt es weder eine Begrenzung für die Personenzahl, noch für die Zahl der Haushalte.


Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist

⦁   Die Kundenbegrenzung reduziert sich weiter. Jetzt darf ein Kunde pro 10 qm im Geschäft sein. Das gilt für die ersten 800 qm, darüber hinaus ist eine Person pro angefangene 20 qm zulässig


Gastronomie    

⦁   Die Außengastronomie ist ohne negative Tests erlaubt

⦁   Die Innengastronomie darf öffnen, wenn negative Tests vorliegen und eine Platzpflicht gegeben ist

⦁   Kantinen dürfen geöffnet werden - für Betriebsangehörige auch ohne vorherigen Test.


Musikunterricht und -proben

⦁   Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten ist innen mit bis zu 10 Personen erlaubt, sofern ein negatives Testergebnis vorliegt.

⦁   Der nicht berufsmäßige Probenbetrieb mit Gesang/Blasinstrumenten kann in geschlossenen Räumen mit bis zu 20 Personen stattfinden, wenn ein negativer Test vorliegt. Es gilt bereits seit der Inzidenzstufe 3: Der nicht-berufsmäßige Probenbetrieb ist mit Test außen ohne Personenbegrenzung möglich.


Kinder-/Jugendarbeit

⦁   Gruppenangebote sind innen mit 20 und außen mit 30 jungen Menschen ohne Altersbegrenzung und mit negativem Test erlaubt. Dabei gilt auch innen keine Maskenpflicht.


Kultur

⦁   Konzerte, Theater, Oper, Kinos sind jetzt auch drinnen wieder möglich, und zwar für bis zu 500 Personen. Voraussetzung ist ein fest zugewiesener Sitzplatz und ein negativer Test

⦁   für Veranstaltungen, die draußen stattfinden, gelten die gleichen Regeln

⦁   Museen usw. können ohne Terminvergabe öffnen.


Sport

⦁   Außen ist Kontaktsport mit bis zu 25 Personen erlaubt. Voraussetzung ist ein negativer Test sowie Kontaktverfolgung.

⦁   Für kontaktfreien Sport gibt es draußen keine Personenbegrenzung und keine Testpflicht.

⦁   Fitnessstudios dürfen beliebig viele Personen reinlassen. Es ist aber ein negativer Tets nötig, und es darf kein „hochintensives Ausdauertraining“ stattfinden

⦁   Bei Sportveranstaltungen sind draußen bis zu 1.000 Zuschauerinnen und Zuschauer (maximal 33 Prozent der Kapazität) ohne vorherigen Test erlaubt. Drinnen sind bis zu 500 Zuschauerinnen und Zuschauer möglich. Hier müssen negative Tests und eine feste Sitzordnung vorliegen.


Freizeit  

⦁   Bäder, Saunen und Indoorspielplätze dürfen öffnen, mit negativen Tests und Personenbegrenzung

⦁   Wenn für das Land ebenfalls die Inzidenzstufe 2 gilt (aktuell Stufe 3), ist die Öffnung von Freizeitparks und Spielbanken mit negativen Tests und Personenbegrenzung möglich.

⦁   Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen sind – wenn für das Land ebenfalls die Inzidenzstufe 2 gilt (aktuell Stufe 3) - mit negativen Tests möglich.

⦁   Die Öffnung kleinerer Außeneinrichtungen (Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten) mit Test war bereits mit der Inzidenzstufe 3 möglich.


Musikunterricht und -proben

⦁   Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten ist innen mit bis zu 10 Personen erlaubt, sofern ein negatives Testergebnis vorliegt.

⦁   Der nicht berufsmäßige Probenbetrieb mit Gesang/Blasinstrumenten kann in geschlossenen Räumen mit bis zu 20 Personen stattfinden, wenn ein negativer Test vorliegt. Es gilt bereits seit der Inzidenzstufe 3: Der nicht-berufsmäßige Probenbetrieb ist mit Test außen ohne Personenbegrenzung möglich.


Private Veranstaltungen

⦁   Private Veranstaltungen sind außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich. Voraussetzung sind negative Tests.

⦁   Partys bleiben dagegen verboten. Dazu zählen laut NRW-Schutzverordnung Veranstaltungen, bei denen zum Beispiel getanzt wird und die Abstände deshalb nicht eingehalten werden können. Das gilt auch, wenn der Anlass der Party eine Hochzeit oder ein Geburtstag ist.


ÖPNV

⦁   Hier gilt weiterhin eine medizinische Maskenpflicht für Fahrgäste ab 6 Jahren. Kinder von 6 bis 13 Jahren sind von dieser Pflicht dann ausgenommen, wenn die Atemschutzmaske nicht passt – sie müssen dann eine OP-Maske als Ersatz tragen.


Friseure und andere Dienstleistungen:

⦁   Hier brauchen Kunden keinen Negativtest, wenn dafür eine Maske getragen wird. Wer zulässigerweise keine Maske trägt, braucht einen negativen Test.

⦁   Das gilt auch für Kosmetik, Fußpflege, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren, Piercen oder Sonnenstudios

⦁   Medizinisch notwendige Dienstleistungen, z.B. Physio- und Ergotherapeuten, Podologen, Hebammen oder Optiker, sind ohne Negativtest möglich, auch wenn keine Maske getragen wird.

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