
"Jeck im Sunnesching" darf stattfinden!
"Jeck Im Sunnesching" darf am Samstag stattfinden. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Das Gericht hat damit den Eilantrag eines Anwohners abgelehnt, der die Absage des Festivals gefordert hatte.
Veröffentlicht: Donnerstag, 25.08.2022 12:48
In dem Eilverfahren konnte das Gericht nicht abschließend feststellen, ob das Festival noch in den Rahmen der 18 sogenannten seltenen Ereignisse falle, die pro Jahr mit höheren Lärmgrenzen stattfinden dürfen. Deshalb stellt das Gericht die Interessen der 30.000 Jecken, die am Samstag in der Bonner Rheinaue erwartet werden, über die Interessen des Anwohners. Zumal die Veranstaltung nicht zu Ruhezeiten stattfinden würde und der Beschwerdeführer auf der anderen Rheinseite wohnen würde. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde eingelegt werden.