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Da Pfuschen keine Straftat ist, sollte die Frau wegen unerlaubten Filmens angeklagt werden. Der Prozess ist allerdings gestoppt worden, denn die Minikamera ist nicht auf ihre Funktion geprüft worden. Das Pfuschgerät hatte die Kandidatin kurz vor ihrer Prüfung von einem Mann gegen 100 Euro bekommen, heisst es. Er wollte ihr dann durch die Prüfung helfen und Antworten durchgeben. Ob es sich dabei um einen Betrüger gehandelt haben könnte, ist noch nicht geklärt. Der TÜV Rheinland hat in vergangener Zeit immer häufiger Pfuschversuche festgestellt.
Autor: CvK
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