
Katholische Kirche: mehr Rechte für Betroffene von sexualisierter Gewalt
Die katholische Kirche öffnet die Akten - wer Opfer von sexualisierter Gewalt geworden ist, bekommt jetzt mehr Rechte. Das hat die Deutsche Bischofskonferenz mit Sitz in Bonn bekannt gegeben.
Veröffentlicht: Sonntag, 05.02.2023 16:24
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Demnach können die Betroffenen ab dem 1. März Widerspruch gegen die sogenannte "Anerkennungszahlung" einlegen. Also gegen die Geldzahlung, die als Entschädigung für sie vorgesehen ist. Außerdem können Betroffene künftig in ihre Verfahrensakten schauen. Die Akteneinsicht war in der Vergangenheit eine zentrale Forderung des Betroffenenbeirats gewesen. Der rechnet jetzt damit, dass zahlreiche Betroffene jetzt eine Einsicht beantragen werden.
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