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Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden. Die Richter bestätigten damit ein Urteil des Bonner Landgerichtes. Geklagt hatte ein Ehepaar aus Bonn-Beuel. Ihr Haus liegt 400 Meter von der Bahnstrecke entfernt. Durch den Ausbau der Bahnstrecke für die neue S-Bahn sehen sie sich benachteiligt. Nach Ansicht der Richter handelt es sich aber nicht um einen Neubau sondern eine Änderung der bestehenden Gleise. Daher müsste der Lärm aller Gleise kombiniert werden. Das habe die Bahn bei der Planung getan und notwendige Maßnahmen - wo nötig - eingeleitet.
DG
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